Ermäßigungen für Mitglieder
Der Chorverband Österreich hat durch intensive Verhandlungen mit der AKM erreicht, dass ein Pauschalvertrag abgeschlossen werden konnte, der für alle Chöre, die Mitglieder in den einzelnen Landesverbänden sind, besonders günstige Konditionen bei der Berechnung der AKM-Entgelte bedeutet.
Voraussetzung für die Erlangung dieser Vergünstigung ist der Hinweis, dass Ihr Chor ein Mitglied des Chorverbandes Burgenland ist.
Wenn Sie eine Veranstaltung bei der AKM melden, vergessen Sie nicht, in das Anmeldeformular (links unten, letzte Zeile, Feld “Allfällige, besondere Vermerke für die AKM” ) Chorverband Burgenland einzutragen — nur dann wird Ihnen die vertraglich vereinbarte Ermäßigung gewährt!
Beispiel:

Kosten
Die Kosten für die Aufführungslizenz sind tariflich festgelegt (sog. Autonomer Tarif=Normaltarif).
Für Mitglieder von Rahmenvertragspartnern („Blaulichtorganisationen“, Österreichischer Blasmusikverband; Chorverband Österreich; u.a.) werden die Bestimmungen in den jeweiligen Rahmenverträgen angewendet.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Rahmenvertrages, der im Oktober 2012 zwischen dem Chorverband Österreich und der AKM geschlossen wurde, mit wichtigen Hinweisen für die Praxis:
Aktuelles Infoblatt Rahmenvertrag
AKM — Abrechnungsarten
Fassungsraumabrechnung:
Bei Einzelveranstaltungen ist der behördlich festgesetzte Fassungsraum der Veranstaltungslokalität für die Höhe des Aufführungsentgeltes ausschlaggebend.
Einnahmenabrechnung:
Bei amtliche Vergnügungssteuer-Abrechnung bzw. Lustbarkeitsabgabe-Abrechnung oder
vorheriger Meldung an die AKM, dass diese Abrechnungsart gewünscht wird ist auch eine Einnahmeabrechnung möglich.
Aufwandsabrechnung:
Bei Veranstaltungen ohne Eintrittspreis oder bei Veranstaltungen, deren Kosten nicht nur durch einen Eintrittspreis, sondern auch in anderer Form, wie z.B. Sponsoring, gedeckt werden, wird der nachgewiesene oder geschätzte Aufwand für Honorare von KünstlerInnen und MusikerInnen bzw. mangels solcher der sonstige nachgewiesene oder geschätzte Aufwand als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Gibt es keinen Aufwand oder ist dieser geringfügig, werden Mindestsätze in Rechnung gestellt; diese richten sich nach dem behördlich festgesetzten Fassungsraum der Veranstaltungsörtlichkeit.
AKM — Tarife
ohne Berücksichtigung der Ermäßigungen, die im Rahmen des Sondervertrages gewährt werden!
Weitere Information: www.akm.at