Unter Einzelveranstaltungen versteht man alle Veranstaltungen, die in irgendeiner Weise mit musikalischen, musikalisch-literarischen oder literarischen Darbietungen verbunden sind.
Dazu gehören:
Konzerte aller Art,
Chorvorträge,
Bälle,
Frühschoppen,
Matineen,
Zeltfeste,
Kränzchen,
Tanzunterhaltungen,
Bunte Abende,
Umzüge mit Musik,
Lesungen.
Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um Live-Darbietungen durch ausübende Künstler handelt oder um “mechanische” Darbietungen (z.B. das Abspielen von CDs, MP3, MCs, Schallplatten, Tonbänder, DVDs).
Eine Einzelveranstaltung muss bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle der AKM spätestens drei Tage vor dem Termin angemeldet werden.
Bedingungen für den Erwerb einer Aufführungsbewilligung für Einzelveranstaltungen