CHOR:sinfonie 2019
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Covid19 Update 8.2.2021
Am 8.2.2021 tritt die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (4. COVID-19-SchuMaV) in Kraft. Inhaltlich dürfen weiterhin keine Veranstaltungen – und damit keine Chorproben oder Konzerte – stattfinden. Relevante Ausnahmen für Chöre sind:
1.) „Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen“ (§ 13 Abs 3 Z 8 iVm § 13 Abs 6 4.COVID-19-SchuMaV), d.h. nur Berufschöre dürfen unter gewissen Bedingungen (COVID-19 Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter etc.) proben.
2.) „Zusammenkünfte“ von max. 4 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten und deren minderjährige Kinder (in Summe bis zu 6 Kinder), wobei ein 2‑Meter-Abstand zwischen haushaltsfremden Personen und das Tragen einer FFP 2‑Maske in geschlossenen Räumen vorgeschrieben ist (§ 13 Abs 3 Z 10 iVm § 13 Abs 4 4.COVID-SchuMaV).
Diese Regelungen treten mit Ablauf des 17. Februar außer Kraft.